Bikeleasing mit JobRad
JobRad in 1:28 min kurz und knapp erklärt:
Fahrrad als Dienstrad? Ja, das geht ganz unkompliziert!
Kurz und Knapp:
- Laufzeit: 36 Monate
- Leasingrate: abhängig von Steuerklasse, Gehalt, usw.
- mind. Kaufpreis Fahrrad: Arbeitnehmer: 749 €; Selbstständige: 1499€
- Bezahlung: monatl. Abzug vom Gehalt
- JobRad-Vollkaskoversicherung (Diebstahl, Vandalismus, Sturzschäden)
- Ersparnis: Steuervorteile durch 0,25%-Regelung
- Zielgruppe: Arbeitnehmer, Selbstständige
- Aufwand: gering
Hintergrundwissen
Durch den Erlass der Finanzbehörden der Länder vom 23. November 2012 kann die Ein-Prozent-Regelung, die vorher nur Dienstwagen vorbehalten war, für Dienst-Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs angewendet werden.
Das bedeutet: Unternehmer können von den neuen Regelungen zu Fahrrädern/E-Bikes im Rahmen des Gehaltsumwandlungsmodells profitieren. Dabei werden die vom Unternehmer erworbenen/geleasten Fahrräder/E-Bikes den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt, die die Raten aus ihrem monatlichen Bruttogehalt finanzieren. Der finanzielle Vorteil, gegenüber dem Privatkauf durch den Mitarbeiter, kann bis zu 40% der Anschaffungskosten betragen.
Alternativ kann der Unternehmer die Fahrräder/E-Bikes erwerben/leasen und den Mitarbeitern kostenlos zur Verfügung stellen. Der Mitarbeiter hat den Bruttolistenpreis mit 1% der Lohnsteuer zu unterwerfen, während der Unternehmer die Leasingrate als Betriebsausgabenabzug geltend machen kann.
Selbstverständlich sind auch Mischvarianten denkbar, bei denen der Unternehmer die E-Bikes mit z.B. 50% bezuschusst und der Mitarbeiter zu 50% aus der Gehaltsumwandlung finanziert.