Bikeleasing mit JobRad

JobRad in 1:28 min kurz und knapp erklärt:






Fahrrad als Dienstrad? Ja, das geht ganz unkompliziert!

Kurz und Knapp: 

  • Laufzeit: 36 Monate 
  • Leasingrate: abhängig von Steuerklasse, Gehalt, usw. 
  • mind. Kaufpreis Fahrrad: Arbeitnehmer: 749 €; Selbstständige: 1499€ 
  • Bezahlung: monatl. Abzug vom Gehalt 
  • JobRad-Vollkaskoversicherung (Diebstahl, Vandalismus, Sturzschäden) 
  • Ersparnis: Steuervorteile durch 0,25%-Regelung 
  • Zielgruppe: Arbeitnehmer, Selbstständige 
  • Aufwand: gering
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Häufige Fragen

Hintergrundwissen

Durch den Erlass der Finanzbehörden der Länder vom 23. November 2012 kann die Ein-Prozent-Regelung, die vorher nur Dienstwagen vorbehalten war, für Dienst-Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs angewendet werden.

Das bedeutet: Unternehmer können von den neuen Regelungen zu Fahrrädern/E-Bikes im Rahmen des Gehaltsumwandlungsmodells profitieren. Dabei werden die vom Unternehmer erworbenen/geleasten Fahrräder/E-Bikes den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt, die die Raten aus ihrem monatlichen Bruttogehalt finanzieren. Der finanzielle Vorteil, gegenüber dem Privatkauf durch den Mitarbeiter, kann bis zu 40% der Anschaffungskosten betragen. 

Alternativ kann der Unternehmer die Fahrräder/E-Bikes erwerben/leasen und den Mitarbeitern kostenlos zur Verfügung stellen. Der Mitarbeiter hat den Bruttolistenpreis mit 1% der Lohnsteuer zu unterwerfen, während der Unternehmer die Leasingrate als Betriebsausgabenabzug geltend machen kann. 

 Selbstverständlich sind auch Mischvarianten denkbar, bei denen der Unternehmer die E-Bikes mit z.B. 50% bezuschusst und der Mitarbeiter zu 50% aus der Gehaltsumwandlung finanziert.